Steuerberater in München  Steuerkanzlei Muenchen Unternehmensberater Steuererklaerung Arbeitnehmer Privatpersonen 
Eheleute Steuerberater München Unternehmensberatung Vorsteuer Umsatzsteuer Gewinn Verlust Internet Online
Steuerberater in München Steuerkanzlei Unternehmensberater Bilder leider defekt Steuerberater in München Steuerkanzlei Unternehmensberater Bilder leider defekt

 

Franz Watzl

Steuerberater

 

Kistlerhofstr. 168

D - 81379 München

Tel.: 089 / 78 31 50

Fax: 089 / 78 68 97

Bitte auf Email oder in diesen Text klicken 
um uns sofort eine Nachricht zu hinterlassen

 

Email : Info@steuerberaterwatzl.de

www.steuerberaterwatzl.de

 

 

 

Steuerberater in München Steuerkanzlei Unternehmensberater Bilder leider defekt

 

Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen Leistungen für


- Industrie Handel
- Handwerker Freiberufler
- Dienstleister
- Land- und Forstwirte
- Selbständige
- Arbeitnehmer
- Vermieter
- Verpächter
- Sparer
- Kapitalanleger
- Rentner und Pensionäre

Steuerberaterinnen und Steuerberater


sind Vertreter der Interessen ihrer Mandanten.
wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt.
Üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
sind im Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen
geschützt. sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert.
sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet.
haben bei der Berufsausübung das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung zu beachten.
sind bei Steuerberatungsleistungen an eine
gesetzliche Gebührenverordnung gebunden.
unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer und Berufsgerichtsbarkeit.

Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen Leistungen für

steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten Bereich bei
- Unternehmensgründungen
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Unternehmensnachfolge
- Investitionsentscheidungen
- Personalentscheidungen
- Vermögensanlageplanungen
- Baufinanzierungen
- Vermietungen und Verpachtungen
- Altersversorgungsmodelle
- Schenkungen
- Erbregelungen

Steuererklärung, Buchführung und Jahresabschluss
- Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
-
Gutachten
-
private und betriebliche Steuerklärung
-Antragstellung in Steuerangelegenheiten
- Einnahme - Überschussrechnung
-
Buchführung
-  Lohnbuchführung, Lohnabrechnung
-  Sozialversicherungsbeitragsrecht
- Jahresabschluss, Erläuterungsbericht
-  Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz

Steuerrechtsdurchsetzung
Prüfung von Steuerbescheiden
Verhandlung mit Behörden
Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind auf vielen sonstigen Gebieten tätig

Gesetzliche und freiwillige Prüfung


freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften
Gründungsprüfungen
 Sonderprüfungen nach § 142 ff. AktG
Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträger-Verordnung

Weitere Tätigkeiten als


- Treuhänder
- Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter
- Beirat, Aufsichtsrat
- Vormund
- Betreuer
- Insolvenzverwalter, Liquidator
- Schiedsrichter
- Sachverständiger
- Gutachter

Unternehmensberatung


- Organisation, Betriebs- und Verwaltungsablauf
- Aufbau und Führung des Rechnungswesens
- Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
- Existenzgründung, Aufbau und –Festigung
- Unternehmensnachfolge, Umwandlung
- Rechtsformwahl, Rechtsformwechsel,
..Standortplanung
- Unternehmensbewertung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kosten ..Investitions- und Rentabilitätsrechnungen
- Vorbereitung der Unternehmen
      - auf § 18 KWG
      - auf das Rating (Basel II)

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind qualifizierte Unternehmensberater

 

Sie besitzen genaue Kenntnisse des Unternehmens und seiner Rahmenbedingungen. Sie haben ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Sie kennen die enge Verzahnung zwischen unternehmerischen Entscheidungen und den damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind auf dem Gebiet der Unternehmensberatung an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert, da nur eine effiziente Dauerbetreuung sicherstellt, dass die empfohlenen Maßnahmen greifen.

 

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind kompetente Unternehmensberater. Sie haben sich während ihres vorwiegend betriebswirtschaftlichen Studiums sowie in der mehrjährigen hauptberuflichen Tätigkeit vor dem Steuerberaterexamen mit zahlreichen betriebswirtschaftlichen Fragen befasst. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechnungswesen und Wirtschaftsrecht sind zudem Gegenstand der Steuerberaterprüfung.

 

Steuerberater beraten Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie öffentliche Betriebe und Einrichtungen. Ihren Rat nehmen u.a. in Anspruch:

Industrie, Handel und Handwerk
- Angehörige der Freien Berufe
- öffentliche Verwaltungen
- Dienstleistungsunternehmen
- Existenzgründer
- Land- und Forstwirte

Sie bieten in ihrer Funktion als Unternehmensberater Hilfe auf allen Gebieten der betriebswirtschaftlichen Beratung an.

Hierzu zählen insbesondere:
- Existenzgründung, Aufbau und Festigung
- Rechtsformwahl und Standort Planung
- Aufbau und Führung des Rechnungswesens
- Organisation und Verwaltungsablauf
- Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
-  Liquiditätsrechnung, Finanzierung
- kurzfristige Erfolgsrechnung
- Unternehmensanalyse, betriebswirtschaftliche
- Auswertungen, Branchenvergleich
- Schwachstellenanalyse
- Rationalisierung, interne Revision, Controlling
- Hilfestellung in Krisensituationen (Insolvenz, Sanierung
- Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluss, ..Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolge, Umwandlung

Sie machen ihren Mandanten komplexe betriebswirtschaftliche Zusammenhänge deutlich. Ihre Analyse mit der Ausarbeitung von möglichen Lösungswegen eröffnet dem Mandanten die Möglichkeit, Schwachstellen seines Betriebes zu beseitigen und Erfolgspotentiale zu erkennen. Sie halten sich durch Teilnahme an den von den berufsständischen Einrichtungen angebotenen betriebswirtschaftlichen Seminaren auf allen für die Unternehmensberatung wichtigen Gebiete auf dem laufenden. Sie üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Sie verzichten auf berufswidrige Werbung. Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Sie unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Unternehmensberatung einschließt. Sie unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer.

Steuerberater in München Steuerkanzlei Unternehmensberater Bilder leider defekt

Steuerberater in München Steuerkanzlei Unternehmensberater Bilder leider defekt

Unternehmensberater Unternehmensberatung Steuererklärung Steuererklaerung Arbeitnehmer Steuerwesen Umsatzsteuer Verlust,
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsberater