Franz Watzl
Steuerberater
Kistlerhofstr.
168
D
- 81379 München
Tel.:
089 / 78 31 50
Fax:
089 / 78 68 97
Bitte
auf Email oder in diesen Text klicken
um uns sofort eine Nachricht zu hinterlassen
Email
: Info@steuerberaterwatzl.de
www.steuerberaterwatzl.de

|
Steuerberaterinnen und
Steuerberater erbringen Leistungen für
- Industrie
Handel
- Handwerker Freiberufler
- Dienstleister
- Land- und Forstwirte
- Selbständige
- Arbeitnehmer
- Vermieter
- Verpächter
- Sparer
- Kapitalanleger
- Rentner und Pensionäre
Steuerberaterinnen
und Steuerberater
sind Vertreter der Interessen
ihrer Mandanten.
wurden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt.
Üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft
aus
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
sind im Strafverfahren zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen
Beschlagnahme von Mandantenunterlagen
geschützt. sind zum Schutz ihrer Mandanten haftpflichtversichert.
sind zur beruflichen Fortbildung verpflichtet.
haben bei der Berufsausübung das Steuerberatungsgesetz und die
Berufsordnung zu beachten.
sind bei Steuerberatungsleistungen an eine
gesetzliche Gebührenverordnung gebunden.
unterliegen der Berufsaufsicht von Steuerberaterkammer und
Berufsgerichtsbarkeit.
|
Steuerberaterinnen und
Steuerberater erbringen Leistungen für
steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und
privaten Bereich bei
- Unternehmensgründungen
- Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
- Unternehmensnachfolge
- Investitionsentscheidungen
- Personalentscheidungen
- Vermögensanlageplanungen
- Baufinanzierungen
- Vermietungen und Verpachtungen
- Altersversorgungsmodelle
- Schenkungen
- Erbregelungen
Steuererklärung,
Buchführung und Jahresabschluss
-
Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
-
Gutachten
-
private
und betriebliche Steuerklärung
-Antragstellung in Steuerangelegenheiten
- Einnahme
- Überschussrechnung
-
Buchführung
- Lohnbuchführung,
Lohnabrechnung
- Sozialversicherungsbeitragsrecht
- Jahresabschluss,
Erläuterungsbericht
-
Prüfung
einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz
Steuerrechtsdurchsetzung
Prüfung
von Steuerbescheiden
Verhandlung mit Behörden
Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten
|
Steuerberaterinnen
und Steuerberater sind auf vielen sonstigen Gebieten tätig
Gesetzliche und freiwillige Prüfung
freiwillige Prüfungen der
Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen,
Personenhandelsgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften
Gründungsprüfungen
Sonderprüfungen
nach § 142 ff. AktG
Prüfungen nach § 16 Makler- und Bauträger-Verordnung
Weitere
Tätigkeiten als
-
Treuhänder
- Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter
- Beirat,
Aufsichtsrat
- Vormund
- Betreuer
- Insolvenzverwalter,
Liquidator
- Schiedsrichter
- Sachverständiger
-
Gutachter
Unternehmensberatung
-
Organisation, Betriebs- und Verwaltungsablauf
- Aufbau
und Führung des Rechnungswesens
- Kosten-,
Investitions- und Rentabilitätsrechnung
-
Existenzgründung, Aufbau und –Festigung
- Unternehmensnachfolge,
Umwandlung
- Rechtsformwahl,
Rechtsformwechsel,
..Standortplanung
- Unternehmensbewertung
- betriebswirtschaftliche
Auswertungen und Kosten ..Investitions- und Rentabilitätsrechnungen
- Vorbereitung
der Unternehmen
-
auf § 18 KWG
-
auf das Rating (Basel II)
|
Steuerberaterinnen und
Steuerberater sind qualifizierte Unternehmensberater
Sie besitzen genaue Kenntnisse des Unternehmens
und seiner Rahmenbedingungen. Sie haben ein ausgeprägtes
Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Sie kennen die enge
Verzahnung zwischen unternehmerischen Entscheidungen und den damit
verbundenen steuerlichen Konsequenzen. Steuerberaterinnen und
Steuerberater sind auf dem Gebiet der Unternehmensberatung an einer
langfristigen Zusammenarbeit interessiert, da nur eine effiziente
Dauerbetreuung sicherstellt, dass die empfohlenen Maßnahmen greifen.
Steuerberaterinnen
und Steuerberater sind kompetente Unternehmensberater. Sie haben sich
während ihres vorwiegend betriebswirtschaftlichen Studiums sowie in
der mehrjährigen hauptberuflichen Tätigkeit vor dem
Steuerberaterexamen mit zahlreichen betriebswirtschaftlichen Fragen
befasst. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
Rechnungswesen und Wirtschaftsrecht sind zudem Gegenstand der
Steuerberaterprüfung.
Steuerberater beraten Einzelunternehmen,
Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie öffentliche Betriebe und
Einrichtungen. Ihren Rat nehmen u.a. in Anspruch:
-
Industrie, Handel und Handwerk
-
Angehörige der Freien
Berufe
-
öffentliche Verwaltungen
-
Dienstleistungsunternehmen
-
Existenzgründer
- Land- und Forstwirte |
Sie
bieten in ihrer Funktion als Unternehmensberater Hilfe auf allen
Gebieten der betriebswirtschaftlichen Beratung an.
Hierzu
zählen insbesondere:
-
Existenzgründung, Aufbau und Festigung
-
Rechtsformwahl und Standort Planung
-
Aufbau und Führung des Rechnungswesens
-
Organisation und Verwaltungsablauf
-
Kosten-, Investitions- und Rentabilitätsrechnung
-
Liquiditätsrechnung, Finanzierung
-
kurzfristige Erfolgsrechnung
-
Unternehmensanalyse, betriebswirtschaftliche
-
Auswertungen, Branchenvergleich
-
Schwachstellenanalyse
-
Rationalisierung, interne Revision, Controlling
-
Hilfestellung in Krisensituationen (Insolvenz, Sanierung
-
Unternehmenskauf, Unternehmenszusammenschluss, ..Unternehmensbewertung
-
Unternehmensnachfolge, Umwandlung
Sie
machen ihren Mandanten komplexe betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
deutlich. Ihre Analyse mit der Ausarbeitung von möglichen Lösungswegen
eröffnet dem Mandanten die Möglichkeit, Schwachstellen seines
Betriebes zu beseitigen und Erfolgspotentiale zu erkennen. Sie halten
sich durch Teilnahme an den von den berufsständischen Einrichtungen
angebotenen betriebswirtschaftlichen Seminaren auf allen für die
Unternehmensberatung wichtigen Gebiete auf dem laufenden. Sie üben
ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Sie
verzichten auf berufswidrige Werbung. Sie sind zur Verschwiegenheit über
alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Sie unterhalten
eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Unternehmensberatung
einschließt. Sie unterliegen der Berufsaufsicht der
Steuerberaterkammer. |